Arbeitsbedingungen

Bedingungen der Kopov-Stöberhundgruppe Sauerland („AGBs“)

Die Hunde unserer Stöberhundgruppe werden von uns nach Ihren Anlagen und Fähigkeiten auf den verschiedensten Jagden eingesetzt.

Damit Ihre Jagd möglichst unfallfrei für Mensch und Hund, aber auch mit größtmöglichem jagdlichem Erfolg abläuft, sollten einige Rahmenbedingungen eingehalten werden.


Vor Beginn der Jagd sollten Sie die Jagdgesellschaft auf folgende Dinge hinweisen:

  • Wild darf nicht beschossen werden, wenn sich ein Hund im Gefahrenbereich befindet.
  • Gestelltes/gehaltenes Wild darf nur vom HF erlegt werden – auf gar keinen Fall von Standschützen.
  • Nach dem Treiben freilaufende Hunde bitte nach Möglichkeit mit zum Sammelplatz bringen und den Hundeführer informieren.
  • Sind Hundeführer als Standschützen eingesetzt, dürfen Sie bei anhaltendem Standlaut des Hundes ihren Stand verlassen.

Weitere Bedingungen:

  • Wenn Hunde Wild stellen/halten, muss es dem Hundeführer gestattet sein, das Stück durch einen Fangschuss zu erlösen – auch ungeachtet einer vorherigen Freigabe (wir werden von dieser Regelung selbstverständlich nur in Notsituationen Gebrauch machen).
  • Die Übernahme aller eventuell anfallenden Tierarztkosten ist üblich und halten wir für selbstverständlich. Wir raten zu einer Tagesversicherung.
  • Sollte einer unserer Hunde während der Jagd durch Wild, Jäger/Jagdgast oder Kfz getötet werden, rechnen wir mit einer Entschädigung durch die Jagdgesellschaft oder Versicherung.

Vor Jagdbeginn sollte jeder Hundeführer eine Auflistung folgender Telefonnummern erhalten:

  • Jagdleitung
  • Ansteller
  • Tierarzt (mit Anfahrtsbeschreibung)
  • Eine Karte vom Jagdgelände wäre von Vorteil
  • Falls ein Hund verletzt wird, muss der Hundeführer die laufende Jagd (auch mit PKW) verlassen können, um zum Tierarzt zu gelangen. Der Ansteller sollte telefonisch erreichbar sein.

Einsatz der Hundeführer auf dem Stand

  • Keine Standkosten.
  • Keine befahrenen/öffentlichen Straßen/Bahnlinien im Treiben (dies gilt auch für Bereiche an der Autobahn, bei denen nicht gewährleistet werden kann, dass der Zaun dicht ist).
  • Wenn Straßen zu nah zum HF-Stand sind, behält sich der HF vor, ob er seinen Hund schnallt.
  • Für größtmöglichen jagdlichen Erfolg werden die Hundeführer in/an den Einständen – nicht im Altholz oder auf der Wiese – angestellt.
  • Der lang anhaltende Standlaut darf durch den nächsten HF angegangen werden – hierbei muss er sich gegenüber seinen Nachbarschützen bemerkbar machen!

Einsatz der Hundeführer als Durchgeher:

  • Kostenpauschale von 35,-€ pro Hund (oder nach Vereinbarung)
  • Getränke/Verköstigung frei
  • Keine befahrenen/öffentlichen Straßen/Bahnlinien im Treiben
  • Der Jagdherr, -leiter berechtigt die Hundeführer laut UVV VSG 4.4 Absatz 11 eine unterladene Waffe mitzuführen und diese als Selbstschutz, für den Fangschuss und für den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild einzusetzen.
  • Eine ortskundige Person sollte die Hundeführer während der Jagd begleiten.
  • Vor der Jagd sollte bekannt sein, in welcher Gruppierung die Durchgeher eingeplant werden.
  • Mindestens zwei HF unserer Gruppe befinden sich zusammen in einer Treiberwehr. Häufig ist es von Vorteil und deutlich effektiver, die Hundeführer als Team zusammen zu lassen, da Hunde und Führer untereinander eingespielt sind.

Bitte sprechen Sie Ihre örtlichen Gegebenheiten/Besonderheiten im Vorfeld mit uns ab.

Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne bei der Planung des Hundeführereinsatzes.


Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!